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Bürgerversammlung Bogenhausen


Auf Anregung des Bezirksausschusses lädt 
Oberbürgermeister Christian Ude zu einer 
Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes ein:

Dienstag, 15. Mai 2001, 19 Uhr
Turnhalle der Helen-Keller-Realschule
Fürkhofstraße 28  (Nähe Johanneskirchnerstr.) 
81927 München  (> Stadtplan)

Leitung der Versammlung: Bürgermeisterin Gertraud Burkert

Alle Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Personalausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken. 
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden anschließend im Wortlaut in der Geschäftsstelle der Bezirksausschüsse 13, 14 und 15, 
Truderinger Straße 292, 81825 München, (Nähe S-/U-Bahnhof Trudering) für die Öffentlichkeit ausgelegt. 
Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. 
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: 
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Tel.: 42 72 16 13
Fax: 42 72 16 16
E-Mail: bagesch6@muenchen.de

Die Bezirksausschussvorsitzende Christiane Hacker spricht voraussichtlich folgende Themen an: 

[Noch nicht bekannt]

 


Was ist eine Bürgerversammlung?

Bürgerversammlungen werden in jedem der 25 Stadtbezirke Münchens mindestens einmal jährlich vom Oberbürgermeister einberufen, im Stadtbezirk 13 (Bogenhausen) in der Regel Anfang/Mitte Mai. 
Hier werden kommunale Angelegenheiten diskutiert.

Alle im Stadtbezirk wohnenden Gemeindebürger (= Stadtviertel-Bürger) sind in der Bürgerversammlung redeberechtigt, können Anträge stellen und sind stimmberechtigt. Stadtviertelbürger sind alle Deutschen und Angehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Stadtbezirk 13 (Bogenhausen) wohnen. (Ausweis mitnehmen!) 
An der Bürgerversammlung können auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die nicht Gemeindebürger sind; auf Beschluss der Bürgerversammlung können sie Rederecht erhalten. 

Von der Bürgerversammlung beschlossene Anträge sind innerhalb von drei Monaten je nach Zuständigkeit vom Stadtrat oder vom Bezirksausschuß zu behandeln.

 

Wie läuft eine Bürgerversammlung ab?

Grundsätzlich: Für eine Bürgerversammlung gelten klar festgelegte Regeln (Geschäftsordnung). Eine Bürgerversammlung ist keine wilde "Jetzt-red-i"-Veranstaltung!

Am Eingang zum Versammlungssaal erhält jeder Stadtviertel-Bürger (s.o.) gegen Vorlage seines Ausweises eine offizielle Stimmkarte.

Teil 1: Bericht des Bezirksausschuss 13
Die Bezirksausschussvorsitzende nimmt zur Entwicklung des Stadtviertels und zu aktuellen Themen Stellung. Anschließend gibt auch die Polizei ihren Bericht ab.

Teil 2: Bürgeranträge
Wichtig: Anträge müssen NICHT vorher angemeldet werden - das findet während der Veranstaltung statt. Man könnte also auch ganz spontan - z.B. aufgrund der Berichts der BA-Vorsitzenden - einen Bürgerantrag stellen. Aber: ein gut vorbereiteter Antrag hat mehr Aussicht auf Erfolg. Und: fairerweise sollte man den Bezirksausschuss (Geschäftsstelle) von einem geplanten Antrag vorher in Kenntnis setzen, weil es die Organisation der Veranstaltung erleichtert ...

Jeder Antragsteller muss ein kleines Formblatt ausfüllen, das vor Ort verteilt wird: Name, Adresse, Thema des Antrags und - zusammengefasst - der Inhalt ("Abstract"). Es empfiehlt sich, diese Zusammenfassung bereits vorgefertigt mitzubringen. Die Versammlungsleitung sortiert alle eingereichten Anträge und fasst sie, soweit möglich, in Themenblöcken zusammen. Daraus ergibt sich die Reihenfolge der Vorträge.
Die Versammlung stimmt über die einheitliche Redezeit ab: in der Regel 5 Minuten, die vom Antragsteller präzise einzuhalten sind (man bekommt 1 Minute vor Ablauf der Redezeit vom Versammlungsleiter/in ein Signal). Auch hier empfiehlt es sich daher, den Vortrag gut einstudiert zu haben

Der Antrag muss dann persönlich auf dem Podium (Rednerpult) vorgetragen und erläutert werden (über Mikrofonanlage).
Bitte beachten: nach dem Vortrag gibt es keine weitere Redemöglichkeit mehr, auch später gibt es KEINE Diskussion.

Teil 3: Stellungnahmen der Experten
Nachdem alle Anträge vorgebracht wurden, geben die anwesenden Vertreter aus verschiedenen Referaten der Stadtverwaltung, Polizei, usw. ihre Meinung zu den Anträgen ab - Fachgebiet für Fachgebiet, je nach Zuständigkeit. Nochmal: Bürger haben hier KEIN Rederecht.

Teil 4: Bürgerabstimmung
Zu guter Letzt stimmen alle anwesenden Bürger über jeden Antrag einzeln ab - durch heben ihrer Stimmkarte. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit dafür stimmt. Von der Bürgerversammlung beschlossene Anträge müssen innerhalb von drei Monaten je nach Zuständigkeit vom Stadtrat oder vom Bezirksausschuss behandelt werden. Nach Bearbeitung werden die Antragsteller schriftlich über das Ergebnis informiert.

Alle von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge liegen nach der Versammlung zusätzlich in der Geschäftsstelle des Bezirksausschuss (s.o.) für die Öffentlichkeit aus. Auch die Stellungnahmen des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen können später dort eingesehen werden.

 

Vielleicht auch noch wichtig:
- Im Saal sind ausreichend Sitzplätze vorhanden (Reihenbestuhlung, keine Tische).
- Im Saal darf nicht geraucht werden.
- Der Saal ist nicht bewirtschaftet (es gibt nichts zu Essen oder zu Trinken).


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