Bürgerversammlung Bogenhausen
Auf Anregung des Bezirksausschusses lädt
Oberbürgermeister Christian Ude zu einer
Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes ein:
Dienstag,
15. Mai 2001, 19 Uhr
Turnhalle der
Helen-Keller-Realschule
Fürkhofstraße 28 (Nähe Johanneskirchnerstr.)
81927 München (> Stadtplan)
Leitung der Versammlung: Bürgermeisterin Gertraud Burkert
Alle Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Personalausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden anschließend im Wortlaut in der Geschäftsstelle der Bezirksausschüsse 13, 14 und 15,
Truderinger Straße 292, 81825 München, (Nähe S-/U-Bahnhof Trudering) für die Öffentlichkeit ausgelegt.
Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Tel.: 42 72 16 13
Fax: 42 72 16 16
E-Mail: bagesch6@muenchen.de
Die Bezirksausschussvorsitzende Christiane Hacker spricht voraussichtlich folgende Themen an:
[Noch nicht bekannt]
Was ist eine Bürgerversammlung?
Bürgerversammlungen werden in jedem der 25 Stadtbezirke Münchens mindestens einmal jährlich vom Oberbürgermeister
einberufen, im Stadtbezirk 13 (Bogenhausen) in der Regel Anfang/Mitte Mai.
Hier werden kommunale Angelegenheiten diskutiert.
Alle im Stadtbezirk wohnenden Gemeindebürger
(= Stadtviertel-Bürger) sind in der Bürgerversammlung redeberechtigt, können
Anträge stellen und sind stimmberechtigt. Stadtviertelbürger sind alle Deutschen und Angehörige der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Stadtbezirk 13 (Bogenhausen)
wohnen. (Ausweis mitnehmen!)
An der Bürgerversammlung können auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die nicht
Gemeindebürger sind; auf Beschluss der Bürgerversammlung können sie Rederecht erhalten.
Von der Bürgerversammlung beschlossene Anträge sind innerhalb von drei Monaten je nach Zuständigkeit vom Stadtrat oder vom Bezirksausschuß zu behandeln.
Wie läuft eine Bürgerversammlung ab?
Grundsätzlich: Für eine Bürgerversammlung gelten klar festgelegte Regeln (Geschäftsordnung). Eine Bürgerversammlung ist keine wilde "Jetzt-red-i"-Veranstaltung!
Am Eingang zum Versammlungssaal erhält jeder Stadtviertel-Bürger (s.o.) gegen Vorlage seines Ausweises eine offizielle Stimmkarte.
Teil
1: Bericht des Bezirksausschuss 13
Die Bezirksausschussvorsitzende nimmt zur Entwicklung des Stadtviertels und zu
aktuellen Themen Stellung. Anschließend gibt auch die Polizei ihren Bericht ab.
Teil
2: Bürgeranträge
Wichtig: Anträge müssen NICHT vorher
angemeldet werden - das findet während der Veranstaltung statt. Man könnte
also auch ganz spontan - z.B. aufgrund der Berichts der BA-Vorsitzenden - einen
Bürgerantrag stellen. Aber: ein gut vorbereiteter Antrag hat mehr Aussicht auf
Erfolg. Und: fairerweise sollte man den Bezirksausschuss (Geschäftsstelle) von
einem geplanten Antrag vorher in Kenntnis setzen, weil es die Organisation der
Veranstaltung erleichtert ...
Jeder Antragsteller muss
ein kleines Formblatt ausfüllen, das vor Ort verteilt wird: Name, Adresse,
Thema des Antrags und - zusammengefasst - der Inhalt ("Abstract"). Es
empfiehlt sich, diese Zusammenfassung bereits vorgefertigt mitzubringen. Die
Versammlungsleitung sortiert alle eingereichten Anträge und fasst sie, soweit
möglich, in Themenblöcken zusammen. Daraus ergibt sich die Reihenfolge der
Vorträge.
Die Versammlung stimmt über die einheitliche Redezeit ab: in der Regel 5
Minuten, die vom Antragsteller präzise einzuhalten sind (man bekommt 1 Minute
vor Ablauf der Redezeit vom Versammlungsleiter/in ein Signal). Auch hier
empfiehlt es sich daher, den Vortrag gut einstudiert zu haben.
Der Antrag muss dann persönlich auf dem Podium (Rednerpult) vorgetragen und
erläutert werden (über Mikrofonanlage).
Bitte beachten: nach dem Vortrag gibt es
keine weitere Redemöglichkeit mehr, auch später gibt es KEINE Diskussion.
Teil
3: Stellungnahmen der Experten
Nachdem alle Anträge vorgebracht wurden, geben die anwesenden Vertreter aus
verschiedenen Referaten der Stadtverwaltung, Polizei, usw. ihre Meinung zu den
Anträgen ab - Fachgebiet für Fachgebiet, je nach Zuständigkeit. Nochmal:
Bürger haben hier KEIN Rederecht.
Teil
4: Bürgerabstimmung
Zu guter Letzt stimmen alle anwesenden Bürger über jeden Antrag einzeln ab
- durch heben ihrer Stimmkarte. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die
Mehrheit dafür stimmt. Von der Bürgerversammlung beschlossene Anträge müssen
innerhalb von drei Monaten je nach Zuständigkeit vom Stadtrat oder vom Bezirksausschuss
behandelt werden. Nach Bearbeitung werden die Antragsteller schriftlich über
das Ergebnis informiert.
Alle von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge liegen nach der Versammlung zusätzlich in der Geschäftsstelle des Bezirksausschuss (s.o.) für die Öffentlichkeit aus. Auch die Stellungnahmen des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen können später dort eingesehen werden.
Vielleicht
auch
noch wichtig:
- Im Saal sind ausreichend Sitzplätze vorhanden (Reihenbestuhlung, keine
Tische).
- Im Saal darf nicht geraucht werden.
- Der Saal ist nicht bewirtschaftet (es gibt nichts zu Essen oder zu Trinken).
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